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Medizinrecht

IMBECK Rechtsanwaltsgesellschaft, München

Über die Felder des Wirtschaftsrechts und Rechtsfragen des Unternehmers hinaus beraten wir Unternehmen oder Leistungserbringer der Medizinbranche in branchenspezifischen Bereichen, insbesondere:

  • Beratung bei der Gründung und Umstrukturierung medizinischer Leistungserbringer oder Kooperationen von Leistungserbringern, Privatkliniken, Medizinischen Versorgungszentren, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften etc.
  • Beratung medizinischer Leistungserbringer in Fragen berufsgruppenspezifischer Zulassung, insbesondere der Approbation und der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung einschließlich der damit zusammenhängenden Fragestellungen zur Entziehung, Disziplinarverfahren, Honorarrückforderungen oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Beratung medizinischer Leistungserbringer in Fragen der Abrechnung ihrer Leistungen und der damit zusammenhängenden Widerspruchs- und Gerichtsverfahren
  • Beratung von Investoren bei Investments in Unternehmen der Medizinbranche
 
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